Deutsch-Französisches Forum

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Weiterführende Informationen

Die Anerkennung der in Frankreich erbrachten Leistungen an der Heimathochschule erfolgt für Teilnehmer universitärer Austauschprogramme relativ problemlos, da in diesen Fällen meist schon im Voraus geregelt ist, welche Leistungen erbracht und anerkannt werden müssen.

Wer nicht an einem solchen Austauschprogramm teilnimmt, sollte sich vorher an der deutschen Universität über die Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren.

In einigen Gleichstellungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sind die wichtigsten Details bereits offiziell geregelt.

Krankenversicherung

In Frankreich sind alle Studenten versicherungspflichtig, weshalb zur Einschreibung ein Krankenversicherungsnachweis vorzulegen ist. Im Normalfall besitzt man bereits eine Europäische Versicherungskarte der Krankenkasse im Heimatland. Privatversicherte Studierende müssen ebenfalls einen Nachweis über ihre Krankenversicherung vorlegen, den die Krankenkasse auf Nachfrage normalerweis problemlos ausstellt.

Unterbringung

Um eine Unterkunft zu finden, muss man auf jeden Fall früh anfangen zu suchen!!! Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

Studentenwerk (Crous/Cnous)
Das französische Studentenwerk bietet ähnlich wie in Deutschland den Studierenden soziale Dienste an, wie Verpflegung in den Restaurants Universitaires oder die Unterbringung in Studentenwohnheimen. Ein Zimmer muss jedoch rechtzeitig beantragt werden, da man nicht automatisch ein Anrecht auf einen Platz hat.

Private Wohnheime / Foyers
Eine Alternative zu den Wohnheimen des Studentenwerkes bilden private Studentenwohnheime und sogenannte Foyers. Die jeweiligen Adressen können ebenfalls beim Studentenwerk erfragt werden.

Private Unterkunft
Wer lieber privat ein Zimmer mieten möchte, der sollte im Internet suchen. Eine kostengünstigere Alternative bieten Wohngemeinschaften mit anderen Studenten. Diese findet man auch im Internet oder durch Aushänge an den Universitäten.

www.appartager.com
www.lacartedescolocs.fr

Wohngeld

In jedem Fall sollte ein Mietvertrag abgeschlossen werden, denn nur mit diesen kann bei der CAF, der Caisse d'Allocations Familiales, eine Beihilfe beantragt werden.

Wichtig: Hierfür wird ein französisches Bankkonto benötigt.

Wohnungssteuer

Schließlich soll noch die sogenannte "Taxe d’habitation", eine Art Wohnsteuer, erwähnt werden. Sie fällt jährlich an und ist je nach Stadt bzw. Nähe des Wohngebietes zur Innenstadt unterschiedlich hoch. Die "taxe d’habitation" muss jeder zahlen. Die einzige Ausnahme bilden Wohnungen / Zimmer beim französischen Studentenwerk (CNOUS / CROUS)

Bei möblierten Appartements oder Zimmern wird sie häufig vom Vermieter entrichtet und auf die Nebenkosten umgelegt.